2G-Regelung für alle Sportler und Zuschauer
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Liebe Mitglieder,
aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt AB SOFORT die 2G-Regelung auf Amateur- und Freizeitsportebene. Dies betrifft sowohl den Trainings- als auch den Spielbetrieb unserer Fußballer und Hallensportler.
Der Zutritt zur Platzanlage und dem Vereinsheim ist ebenfalls nur vollständig immunisierten oder genesenen Menschen gestattet.
Unseren Corona-Wegweiser findet ihr hier:
Der Vorstand